Details

 

WindsurfinstruktorIn

 

Grundsätze

 

Enge Zusammenarbeit zwischen Jugend+Sport und dem SWAV. Die Anmeldung zu den Leiterkursen erfolgt via J+S Coach. Die Anmeldung für die Zusatztage (Instruktorenausbildung) erfolgt beim SWAV. Für diese Zusatztage wird vom SWAV ein Kursgeld erhoben. Falls sich der/die Kandidat/in für die Leiterkurse nicht über den Kanton anmelden kann oder will, ist auch eine Anmeldung beim SWAV möglich (kostenpflichtig). Die SWAV-IstruktorInnenausbildung ist innerhalb eines einzigen Jahres möglich.

 

Beginn der Ausbildung Leiter (Grundausbildung)

 

In einem J+S Leiter Kurs (sechs Tage) gibt es eine ‚SWAV – Gruppe‘, die höheren theoretischen, technischen und methodischen Anforderungen entsprechen muss.
Diese Gruppe bleibt je nach Notwendigkeit oder äusseren Bedingungen bis zu 2 Tage länger im Kurs. Bei geeigneten Windverhältnissen ist es jederzeit möglich, eine Funboardprüfung mit dieser Gruppe durchzuführen. Die Prüfungsteile und -manöver sind vor dem Kurs bekannt. Am Montag bei Kurseröffnung kann noch die Instruktorenausbildung gewählt werden.

 

Praktikum

 

Das Praktikum dauert 15 Tage in einer vom SWAV oder VDWS anerkannten Windsurfingschule.

 

Zweiter Teil der Ausbildung Methodik Modul

 

In einem J+S Methodik Modul (drei Tage) gibt es eine ‚SWAV – Gruppe‘, die höheren Anforderungen entsprechen muss. Eine Methodikprüfung wird in der Form einer Lehrprobe abgegeben. Eine schriftliche Theorieprüfung wird abgelegt. Die InstruktorenkandidatInnen bleiben je nach Notwendigkeit oder äusseren Bedingungen bis zu 2 Tage länger im Kurs (früherer Beginn und/oder Verlängerung am Kursende). Die Funboardprüfung ist jederzeit möglich.
 

 

Weitere Anforderungen

 

Das SLRG Brevet Basis Pool, ein gültiger CPR-Ausweis und das Erreichen einer Regattaqualifikation sind Voraussetzung für den Erhalt der SWAV-Lizenz.

 

Funboardprüfung

 

Ist die Funboardprüfung nicht innerhalb der ersten zwei Kurswochen möglich, muss sie in einer vom SWAV bestimmten Windsurfingschule nachgeholt werden (mit Videokontrolle).

 

Lizenz

 

Hat ein/e Kandidat/in alle Ausbildungsteile nachweislich absolviert, erhält er/sie die SWAV-Instruktorenlizenz.

 

Uebergangsregelungen für:LeiterIn I:

 

KandidatInnen die bereits einen Leiter I Kurs absolviert haben, können direkt in den zweiten Teil der Ausbildung einsteigen. Sie müssen aber die zusätzlichen Prüfungselemente aus dem ersten Teil nachholen und bestehen.

 

LeiterIn II:

 

KandidatInnen die bereits einen Leiter II Kurs absolviert haben, besuchen nur einen Teil des zweiten Kurses (Donnerstag bis Samstag plus SWAV Zusatztage). Sie haben die zusätzlichen Prüfungselemente aus dem ersten Teil nachzuholen und zu bestehen.

 

ExpertIn:

 

ExpertInnen die SWAV InstruktorIn werden wollen, haben die Funboardprüfung in einer vom SWAV bestimmten Windsurfschule zu absolvieren (mit Videokontrolle).