Reglement

WindsurfinstruktorIn

Richtlinien für die Instruktorlnnenausbildung

1.1 Allgemeines

-Vollendung des 18. Lebensjahres
-2 Passbilder
-Unterzeichnetes Anmeldeformular für den Lehrgang
-Lehrgangsgebühr

-Nach erfolgreicher Teilnahme an den einzelnen lnstruktorlnnenlehrgängen müssen für die Erteilung der Lizenz dem Verband zusätzlich die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

-Praktikumsnachweis (Dauer: 15 Tage)
-SLRG-Rettungsbrevet 1 oder gleichwertige Ausbildung in Wasserrettung
-Teilnahme und Klassierung an einer offiziellen Regatta

 1.2 Surftechnisches Können

-Vielseitige Erfahrung auf verschiedenen Brettypen
-Sicheres Surfen auf dem Shortboard (Länge unter 3m) bis 6 Bft.
-Den fahrtechnischen Prüfungsanforderungen gemäss 2.1.2 genügen

 1.3 Fachtechnisches Wissen

-Jede/r KandidatIn erhält nach Eingang der Anmeldung verschiedene Vorbereitungs- und Arbeitsmaterialien gemäss Anlage. Die Inhalte der Ausbildungsgänge müssen damit vorbereitet werden.

2 Ausbildung/Prüfung

2.1 Technik-Lehrgang

-der Techniklehrgang findet im Rahmen des Leiter 1 / SWAV Kurses statt
-Dauer: 6-8 Tage

2.1.1 Ausbildungsinhalte

Praxis

-Vertiefung der Bewegungsanweisungen und Schlagworte zu den Fertigkeiten der Grund- und Fortgeschrittenenschule
-Vertiefung der Demonstration der Fertigkeiten der Grundschule und Fortgeschrittenenschule, Erweiterung der Fahrtechnik auf dem Long- und Shortboard

Theorie

-Bewegungslernen/Koordinative Fähigkeiten
-Sicherheit
-Wetterkunde
-Natur und Umwelt
-Physikalische Grundlagen
-Materialkunde
-Berufsbild Surflehrerln
-Spielideen
-Aufwärmprogramme
-Einführung ins Praktikum

2.1.2Prüfungsinhalte

Im Rahmen der Ausbildungswoche werden entsprechend der Windsituation Prüfungsteile eingestreut. Jede/r KandidatIn muss die technische Prüfung in den Teilen Geschicklichkeit, persönliches Fahrkönnen und Demonstration der Grundschulfertigkeiten erfüllen. Die technische Prüfung beinhaltet im einzelnen:

Teil 1: Demonstration Grundschule

Auf dem Longboard (Board mit min. 100 Liter Ueberschussvolumen und mit Schwert) wird die Demonstration sämtlicher Fertigkeiten der Grundschule verlangt.

-Segel aufholen
-Grundstellung
-Starten
-Fahren (Fahrstellung)
-Steuern (anluven, abfallen)
-Halbe Drehung
-Wende
-Halse
Geprüft wird bei einer Windstärke von 1 - 3

Bft. Jede/r Kandidatln hat einen Versuch.

Teil 2: Geschicklichkeit

Auf dem Longboard werden Fertigkeiten zur Brettbeherrschung und das Runden einer Boje auf Zeit verlangt.

Fertigkeiten zur Brettbeherrschung:

-Stoppen an einer Boje
-Brett-360°er
-Surfen mit Schothorn voraus
-Surfen in Lee
-Surfen mit Heck voraus
Die drei letzten Fertigkeiten werden in der Regel auf HaIbwindkurs bei einer Windstärke von 2 - 5 Bft. geprüft.

Jede/r Kandidatln hat einen Versuch.

Runden einer Boje auf Zeit

Es werden 2 Runden im Uhrzeigersinn und gleich anschliessend - mit neuer Zeitmessung - 2 Runden im Gegenuhrzeigersinn gefahren (Halsen-Wenden-Halsen-Wenden). Die beiden Zeiten werden gemittelt. Der Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn die totale Fahrzeit für 4 Runden 120 Sekunden nicht überschreitet.

Geprüft wird bei einer Windstärke von 2 - 5 Bft. Jede/r Kandidatln hat einen Versuch.

Teil 3: Shortboard

Auf dem Shortboard (Board unter 3m, ohne Schwert) werden verschiedene Fertigkeiten aus dem Forgeschrittenenbereich verlangt. (Maximal können 10 Punkte erreicht werden).

-Wasserstart (auf beide Seiten)
-Gleiten
-Slalom fahren
-4 Halsen (3 davon gestanden, 1 davon durchgeglitten, Höhe muss gehalten werden)

Geprüft wird bei einer Windstärke von 4 - 6 Bft. Jede/r Kandidatln hat einen Versuch.

Nach Möglichkeit werden alle drei Prüfungsteile auch Inhalt der technischen Ausbildung sein. Da die Ausbildung vor allem in Teil 2 und Teil 3 aus Windgründen nicht immer möglich sein wird, werden die geforderten Fertigkeiten prüfungsreif vorausgesetzt und im Kurs das Schwergewicht auf Teil 1, also die Grundschule, gelegt.

Anmerkungen

-Der Technik-Lehrgang gilt als bestanden, wenn in Teil 1 und 2 zusammen 18 von 24 möglichen Punkten erzielt werden. Im Teil 3 müssen 6 von 10 Punkten erreicht werden.

-Für den Besuch des Methodikkurses ist ein Gesamttotal von 24 Punkten erforderlich.

-Wer die Mindestpunktzahl zum Besuch des Methodikkurses nicht erreicht, muss den gesamten Techniklehrgang wiederholen.

-Die konkreten Ausführungsbestimmungen werden jeweils vor den Prüfungen bekanntgegeben.

-Das Lehrteam des jeweiligen Lehrgangs entscheidet über das Bestehen der Prüfung.

Situativ bedingte Änderungen der vorliegenden Prüfungsbestimmungen können vom
Lehrteam des jeweiligen Kurses in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden.
Solche sind den Lehrgangsteilnehmerlnnen rechtzeitig bekanntzugeben.



2.2 Methodik-Lehrgang

-der Methodik-Lehrgang findet im Rahmen des Leiter 2 / SWAV Kurses statt
-Dauer: 6-8 Tage

2.2.1 Voraussetzungen

-min. 24 Punkte aus dem Techniklehrgang

2.2.2 Ausbildungsinhalte

Praxis

-Unterrichtstraining in Form von Unterrichtsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung von Einsteiger- und Fortgeschrittenenkursen

Theorie

-Einführung in die Unterrichtsplanung
-Allgemeine Methodik
-Modell eines Schulungsprogramms
-Übungsformen und Uebungsreihen zu Themen der Einsteiger- und Fortgeschrittenenschulung
-Organisationsformen im Surfunterricht (Land/Wasser)
-Lehrverhaltenstraining (Auftreten, Standort, Sprache, ...)
-Medieneinsatz
-Sicherheit
-Natur und Umwelt
-Fehlererkennung/Fehlerursachen/Fehlerkorrektur
-Schulorganisation
-Kindersurfen

2.2.3 Prüfungsinhafte

Am Schluss der Ausbildung sind eine Lehrprobe und eine schriftliche Arbeit abzulegen.

Lehrprobe

-Die Lehrprobe soll mindestens 30, höchstens 60 Minuten dauern. Die Prüfungsthemen werden rechtzeitig, spätestens am Tag vor der Prüfung bekanntgegeben.

-Zusätzlich und gleichwertig zur Lehrprobe wird eine Erfahrungsnote ermittelt, die auf einzelnen kleineren Lehrübungen und Lektionsteilen beruht, welche im Verlaufe der methodisch-didaktischen Ausbildung eingestreut werden.

Schriftliche Arbeit

-In der schriftlichen Arbeit sind Fragen aus den Bereichen der theoretischen, praktischen und methodischen Ausbildung zu beantworten. Das Thema bzw. die Themen werden ausgelost. Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel eine Stunde und soll zwei Stunden nicht überschreiten.

-Das Lehrteam des jeweiligen Lehrgangs entscheidet über das Bestehen der Prüfung.

-Situativ bedingte Änderungen der vorliegenden Prüfungsbestimmungen können vom Lehrteam des jeweiligen Kurses in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Solche sind den Lehrgangsteilnehmerlnnen rechtzeitig bekanntzugeben.

Anmerkungen

-Mit der Erteilung der Lizenz wird der/die Instruktorln automatisch Mitglied des Schweizerischen Windsurf-Ausbildungsverbandes SWAV-ASEW.
-Der/die Instruktorln anerkennt mit der Lizenzierung die Satzungen des SWAV-ASEW und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Genehmigt an der Mitgliederversammlung vom 27.5.2000